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Unterstützung bei Antragsstellung - >Förderprogramm für Kleinprojekte

Unser Anstoß: ein Artikel aus der Alsfelder Allgemeinen vom 18.12.2021


Das „Regionalbudget“ ist eine Fördermaßnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die seit 2019 besteht. Damit sollen kleine Projekte gefördert werden. Mit diesen Projekten soll die Lebensqualität auf dem Land verbessert werden und das Allgemeinwohl gestärkt bzw. die Allgemeinheit unterstützt werden.

 

Die Vorgaben für die Förderung enthält der Rahmenplan „Integrierte Ländliche Entwicklung“ innerhalb der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (08/2019) und das Regionale Entwicklungskonzept der Region Vogelsberg (REK). Die Fördermittel für das Jahr 2022 des Programms Regionalbudget für die Region Vogelsberg werden von Bund, Land sowie dem Verein Region Vogelsberg e.V. bereitgestellt.

 

Förderkonditionen

 

Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 1.000 Euro und dürfen maximal 10.000 Euro betragen. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Projektträgern wird die MwSt. nicht mit gefördert. Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € netto werden nicht gefördert. Den Zuschuss erhält der Projektträger erst nach der Endabrechnung des Projektes. D. h. die Projektkosten müssen vorfinanziert werden. Das Projekt muss im Vogelsbergkreis stattfinden und dem Allgemeinwohl dienen. Antragsberechtigte: Vereine, Verbände und Kommunen, die ihren Sitz im Vogelsbergkreis haben. Ausgenommen sind die, die in 2021 bereits eine Förderung erhalten haben.

 

Ablauf und Fristen

 

Die Projektunterlagen müssen spätestens bis zum 18. Januar 2022 vollständig und bewilligungsreif im Original beim Regionalmanagement vorliegen. Danach erfolgt anhand eines Auswahlverfahrens die Bewertung der Projekte über das LEADER Entscheidungsgremium. Anschließend stellt die Region Vogelsberg e. V. einen Gesamtantrag über alle ausgewählten Projekte bei der Bewilligungsbehörde. Wird der Gesamtantrag bewilligt, werden danach – vermutlich ab Mai 2022 – die Verträge zwischen Region Vogelsberg e. V. und den jeweiligen Projektträgern (Letztempfängern) geschlossen. Erst im Anschluss daran können die Projekte umgesetzt werden. Die Projekte müssen bis zum 15.10.2022 umgesetzt und abgerechnet sein. Erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises, der die u.a. die Endabrechnung enthält, werden die Mittel an die Projektträger ausbezahlt.

 

Wichtige Hinweise: Der Projektträger (Letztempfänger) darf mit seiner Maßnahme erst beginnen, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung. Bis zum 15.10.2022 müssen die Projekte spätestens beim Regionalmanagement endabgerechnet sein. Das heißt z. B. für Baumaßnahmen, dass diese in ca. 5 Monaten auch umgesetzt werden müssen. 

 

BGG unterstütz bei der Antragsstellung

Gerne helfen wir bei der Projektfindung, Ideensammlung und der Antragsstellung. 

Interessierte Vereine oder Verbände können sich gerne bis spätestens 15.01.2022 bei uns melden.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Aschoff

zum Kontaktformular

Ansprechpartner

Tobias Reitz

Ruhweg 9

35329 Gemünden/Felda

MAIL: mail@bgg-gemuenden.de

TEL: 0174/6273305

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